Im Blog finden Sie Beiträge, die sich mit rechtlichen Problemen und Verfahrensabläufen aus den Fachbereichen von Widmer Baurecht auseinandersetzen. Die Beiträge richten sich an ein breites Publikum und sind auch für Laien verständlich.
Ist ein Objekt in einem Schutzinventar eingetragen und möchte der Grundeigentümer daran Änderungen vornehmen, hat er zwei Möglichkeiten. Er kann bei der Gemeinde ein Provokationsbegehren stellen und erhält dafür einen förmlichen Schutzentscheid über den Schutzumfang des Objekts. Auch ein Baugesuch mit einem auf das Bauvorhaben zugeschnittenen Schutzent-scheid ist möglich. Dieser Beitrag zeigt auf, wann ein solcher projektbezogener Schutzentscheid möglich ist.
Eine Solaranlage auf einem Denkmalschutzobjekt braucht eine Bewilligung. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Bewilligung erteilt wird, hängt von der Art des Schutzobjekts ab. Zu unterscheiden sind Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung und Objekte in Schutzzonen nach kantonalem Recht.
Wenn Sie Eigentümer eines Hauses sind, welches in einem sogenannten Denkmalschutzinventar aufgeführt ist, oder Ihr Haus historisch ist, sind die baulichen Möglichkeiten auf diesem Grundstück unklar. Möchten Sie Ihre baulichen Möglichkeiten kennen, müssen Sie vom Gemeinwesen eine Schutzabklärung über Ihr Haus verlangen.